Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von KorRekt Reingruber GmbH für:
Vermittlung von Werk–und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten,
Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit als Tippgeber für Bank–und Versicherungsinstituten,
Namhaftmachung von Personen, die an Bankgeschäften interessiert sind, an zur Vermittlung und Durchführung von Bankgeschäften Befugte, ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Gewerblichen Vermögensberater und einem zur Vermittlung und Durchführung von Bankgeschäften Befugten vorbehaltenen Tätigkeit und
Namhaftmachung von Personen, die an einem Vertragsabschluss über Immobilien interessiert sind, an einen befugten Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Bauträger) ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder vorbehaltenen Tätigkeit.
1. Geltungsbereich
1.) Die KorRekt Reingruber GmbH, mit Sitz in 2640 Enzenreith, Kapellenweg 135, Österreich, in der Folge KorRekt Reingruber GmbH genannt, betreibt das Gewerbe der Vermittlung von Werk–und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie ausgenommen der den Immobilientreuhändern, Reisebüros, Transportagenten, Spediteuren, Vermögensberatern, Versicherungsvermittlern und Wertpapiervermittlern vorbehaltenen Tätigkeiten und Namhaftmachung von Personen, die an der Vermittlung von Versicherungsverträgen interessiert sind, an einen Versicherungsvermittler oder ein Versicherungsunternehmen ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehaltenen Tätigkeit sowie der „Vermittlung von Werkverträgen“ und erbringt für ihre Kunden Vermittlungsleistungen.
2.) KorRekt Reingruber GmbH betreibt seine Vermittlungstätigkeit durch die ihm zur Verfügung stehenden Eigenleistungen, Firmenkontakten, Bank–und Versicherungskontakten und Mittel,sowie durch Einholung diverser Kostenvoranschläge, etc.. Der Auftrag des Kunden kann nur durch einen eindeutig geschriebenen Auftrag schriftlich oder elektronisch erfolgen.
3.) KorRekt Reingruber GmbH Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit KorRekt Reingruber GmbH einen schriftlichen Vermittlungsvertrag oder Auftrag abgeschlossen haben.
4.) Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte und Provisionen ergebensich jeweils aus den abgeschlossenen Verträgen.
2. Zustandekommen des Auftrages
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und KorRekt Reingruber GmbH kommt zustande, sobald der Kunde KorRekt zu Vermittlungsleistungen beauftragt und KorRekt Reingruber GmbH eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, bzw. wenn seitens des Kunden ein Vermittlungsvertrag oder Auftrag mit Korrekt Reingruber GmbH erfolgt, oder wenn ein Kunde einen Vermittlungsvertrag oder Auftrag erteilt und dieser von KorRekt Reingruber GmbH schriftlich bestätigt wird. Wenn KorRekt Reingruber GmbH eine oder mehrere geeignete Personen, Unternehmen oder Aufträge benennt, kommt der Vermittlungsauftrag ebenso zustande. KorRekt Reingruber GmbH behält sich vor, Vermittlungsverträge oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Datenaufnahme
1.) Das Erstgespräch ist kostenlos und ermöglicht dem Kunden die Leistungen von KorRekt Reingruber GmbH zu erfahren.
2.) Kunden wird der Zugriff auf die Originaldaten (Kostenvoranschläge, Auftragsvermittlungen, etc.) nicht ermöglicht.
3.) Verarbeitung und Speicherung von Daten: KorRekt Reingruber GmbH verarbeitet und speichert personenbezogene und sonstige Informationen, die der Kunde KorRekt Reingruber GmbH zur Verfügung stellt. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich unserer Geschäftsvereinbarung ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1.) Für alle sich nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Bezirksgericht Neunkirchen zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. KorRekt Reingruber GmbH ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des vereinheitlichten UN–Kaufrechtes werden ausdrücklich ausgeschlossen.
2.) Sollte einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.
5. Geheimhaltungsverpflichtung
1.) Die Kunden verpflichten sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages,sowie über der Geschäftsverbindung hinaus, aufrecht.
2.) Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und personenschutzrechtlichen Bestimmungen und hat KorRekt Reingruber GmbH schad– und klaglos zu halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmers zu KorRekt Reingruber GmbH geltend gemacht werden.
6. Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung
1.) KorRekt Reingruber GmbH gewährleistet einen dem üblichen, aktuellen und technischen Standards und der österreichischen ÖNORM.
2.) KorRekt Reingruber GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch KorRekt Reingruber GmbH wird in jedem Fall ausgeschlossen.
3.) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
7. Provisionsanspruch, Zahlung Verzug
1. Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit KorRekt Reingruber GmbH zu einem Vertragsschluss (egal in welcher Form auch immer), erwächst KorRekt Reingruber GmbH ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss zurücktritt oder diesen nicht mehr ausführen will oder jemand anderen, als der KorRekt Reingruber GmbH, den Auftrag vergibt.
2. Der Provisionsanspruch, Honorarnote und Km–Geld entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss ausführt oder nicht bzw. ob der Kunde den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergibt.
3. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch wenn ein Vertragsabschluss erst später ohne Mitwirkung von KorRekt Reingruber GmbH zustande kommt. Die Aufhebung eines einmal abgeschlossenen Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
4. Aufgrund der Vermittlungstätigkeit von KorRekt Reingruber GmbH bzw. deren Unternehmenspartnern erwächst KorRekt Reingruber GmbH ein Provisionsanspruch.
5. Die Provision bzw. das Entgelt von KorRekt Reingruber GmbH wird fällig mit Abschluss des Vertrages (egal in welcher Form auch immer) zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und dem Arbeitnehmer. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit dreizehn Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gem. § 352 UGB zu verzinsen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von pauschal € 40,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. KorRekt Reingruber GmbH behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
6. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig restgestellten Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.
8. Schriftform
Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung von der KorRekt Reingruber GmbH, dies gilt auch für ein Abgehen für diese Erfordernisse. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.
9. Richtlinien
KorRekt Reingruber GmbH übernimmt keine Haftung für in der Zwischenzeit geänderten Richtlinien der Behörden. Diese sind von Partnern der KorRekt Reingruber GmbH in weiterer Folge selbst zu aktualisieren.